Der Wolfertsfeld 3D Parcours dient zu Erholungs- und Trainingszwecken für traditionelle
Bogenschützen / Familien und ist in den Bereichen Sicherheit an die Satzung und Sportordnung des
Deutschen Feldbogen Sportverbandes e.V. (DFBV) gebunden.
Der Parcoursverlauf ist durch Hinweisschilder gekennzeichnet, die einen Rundweg festlegen. Farbig
gekennzeichnete Abschußpföcke markieren eine festgelegte Schussrichtung, die aus
Sicherheitsgründen eingehalten werden muss. Es darf unter allen Umständen nur auf die
bereitgestellten Ziele unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Richtung geschossen werden.
Bitte haltet euch an die markierten Wege um unnötige Schäden an Wald und Flur zu vermeiden.
Insbesondere möchten wir darauf hinweisen von Weitschüssen auf die angrenzende Wiese zu
verzichten! Aufgrund dessen, dass dies eine Futterwiese ist und regelmässig für Futter gemäht
wird, sind geschredderte Pfeilreste für Kühe lebensbedrohlich !!
Nutzen mehrere Gruppen den Parcours gleichzeitig, müssen sich diese gegebenenfalls untereinander
verständigen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht sind hier jederzeit oberstes Gebot.
Werden Pfeile neben oder hinter Scheiben gesucht, sind diese zu sichern (Bogen anlehnen o.ä.). So
gesicherte Scheiben dürfen nicht beschossen werden.
Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert.
Festes Schuhwerk ist auf dem Parcoursgelände erforderlich. Für Verletzungen und Schäden
übernimmt der Veranstalter / Pächter sowie der Grundstückseigentümer keine Haftung.
Die Sicherheit und Unversehrtheit aller auf dem Parcoursgelände befindlicher Lebewesen hat
oberste Priorität. Ein eingenockter Pfeil darf unter keinen Umständen auf Mensch oder Tier
gerichtet werden.
Vor dem Einnocken des Pfeils ist immer sicherzustellen, dass ein freies Schussfeld vorhanden ist.
Es darf nie unkontrolliert in den Wald oder über Gelände geschossen werden, ohne dass das
Schussfeld einzusehen ist.
Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern und anderen Personen geboten,
die sich im Umfeld des Parcourgeländes aufhalten. Bitte berücksichtigt dabei, dass
„Nichtbogenschützen“ unter Umständen euer Tun nicht einschätzen können und sich belästigt oder
gefährdet fühlen können. Aus diesem Grund bitten wir auch darum, keine Tarnkleidung zu tragen.
Der Parcours darf täglich genutzt werden. Gesetzliche Ruhezeiten sind hierbei einzuhalten. Der
Schiessbetrieb bis zur Abenddämmerung begrenzt.
Bei besonderen Veranstaltungen, welche das Parcourgelände betreffen (wie Waldarbeiten,
Jagdveranstaltungen etc) kann der Parcours ganztägig geschlossen werden. Entsprechende Hinweiße
sind im Vorfeld ausgehängt.
Auf dem Parcours ist das Schiessen von traditionellen Bögen, d.h. Selfbows, Recurves und
Langbögen unter Verwendung von Feldspitzen erlaubt. Compoundbögen dürfen nur in Einzelfällen
nach vorheriger Absprache benutzt werden. Das Schießen mit einem Blasrohr ist erlaubt.
Das Schiessen unter Alkohol – und Drogeneinfluss ist nicht erlaubt. Behördliche Anordnungen (wie
Rauchverbot bei Trockenheit etc.) sind einzuhalten.
Jeder Schütze ist verpflichtet, vor Begehen des Parcours einen Eintrag mit Name und Datum in den
dafür vorgesehenen Parcourszetteln zu vermerken. Diese Zettel werden regelmäßig eingesammelt,
Daten finden zu keinem anderen Zweck Verwendung. Die Parcoursgebühr ist ebenfalls gemäß
Preisliste vor dem Schiessen zu entrichten.
Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt
für seinen Schuss selbst.
Mit dem Betreten des Parcoursgeländes erkennt jeder Schütze die Nutzungsbedingungen an und
verpflichtet sich diese einzuhalten.
Wir haben die freundliche Unterstützung von Anwohnern, Eigentümern, Jagdpächter etc, um einen
reibungslosen Parcoursbetrieb zu gewährleisten. Bitte verhaltet euch auf dem Parcours so, dass
auch in Zukunft ein harmonischer Umgang mit allen Beteiligten möglich ist.
Müll, Zigarettenkippen und Pfeilbruch haben im Wald nichts verloren.